Personen,
die über das Bundesministerium für Cannabis Haschisch und
Marihuana verkaufen möchten, müssen sich zuerst anmelden
und einen Nachweis erbringen, dass sie das 21. Lebensjahr
vollendet haben ...
Dann können sie ihre Waren (vorerst) möglichst in
5-Gramm-Einheiten (2,5 Konsumeinheiten /// KE) anbieten,
zu einem Preis (inklusive Versand), den sie selbst
bestimmmen ...
10,00 € Pauschalgebühr
werden pro Verkauf von Seiten des Bundesministerium für
Cannabis erhoben ...
Sobald ein Käufer, der sich ebenfalls mit Altersnachweis
(21) anmelden muss, einen Kauf tätigt, muss der Verkäufer
die Ware an das Bundesministerium für Cannabis senden ...
Das Bundesministerium für Cannabis wird nach einer
(vorerst) groben Kontrolle die Ware an den Verkäufer
zurücksenden, oder dem Verkäufer den verlangten Betrag
zukommen lassen ...
Ggf. wird dann dem Käufer die Ware an die angegebene
Adresse gesendet (falls der Kaufbetrag eingegangen ist),
mit dem Hinweis, dass ein Versand nur auf dem
Bundesgebiet erfolgt ...
Zur Preigestaltung (Beispiel):
50,00 € Einkaufspreis 5 Gramm
10,00 € Aufwandsentschädigung
02,50 € Porto & Verpackung
--------
62,50 € Preis Verkäufer
10,00 € Pauschalgebühr
pro Verkauf von Seiten des Bundesministerium für Cannabis
--------
72,50 € Gesamtpreis inklusive Versand
Dies entspricht einem Preis von 14,50 € pro Gramm ... |