Innovation & Transparenz

 

 

     
 

Teilnahmebedingungen
 

Personen, die über das Bundesministerium für Cannabis Haschisch und Marihuana verkaufen möchten, müssen sich zuerst anmelden und einen Nachweis erbringen, dass sie das 21. Lebensjahr vollendet haben ...
 
Dann können sie ihre Waren (vorerst) möglichst in 5-Gramm-Einheiten (2,5 Konsumeinheiten /// KE) anbieten, zu einem Preis (inklusive Versand), den sie selbst bestimmmen ...
 
10,00 € Pauschalgebühr werden pro Verkauf von Seiten des Bundesministerium für Cannabis erhoben ...


Sobald ein Käufer, der sich ebenfalls mit Altersnachweis (21) anmelden muss, einen Kauf tätigt, muss der Verkäufer die Ware an das Bundesministerium für Cannabis senden ...
 
Das Bundesministerium für Cannabis wird nach einer (vorerst) groben Kontrolle die Ware an den Verkäufer zurücksenden, oder dem Verkäufer den verlangten Betrag zukommen lassen ...
 
Ggf. wird dann dem Käufer die Ware an die angegebene Adresse gesendet (falls der Kaufbetrag eingegangen ist), mit dem Hinweis, dass ein Versand nur auf dem Bundesgebiet erfolgt ... 


Zur Preigestaltung (Beispiel):
 
50,00 € Einkaufspreis 5 Gramm
10,00 € Aufwandsentschädigung
02,50 € Porto & Verpackung
--------
62,50 € Preis Verkäufer
10,00 € Pauschalgebühr pro Verkauf von Seiten des Bundesministerium für Cannabis
--------
 
72,50 € Gesamtpreis inklusive Versand

Dies entspricht einem Preis von 14,50 € pro Gramm ...

 
     

 

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  Bundesministerium für Gesundheit  
     
  17.08.1999  
     
  Staatlich kontrollierter Verkauf von Haschisch und Marihuana  
     
  Regierung Schröder (rot-grün)  
     
 

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